TÜV überziehen - Alles was Sie wissen sollten!
Auch wenn das Überziehen des TÜV-Termins nicht ungewöhnlich ist, unterschätzen viele Fahrzeughalter die potenziellen Folgen und wissen nicht welche Probleme sie bekommen können. Nicht nur Bußgelder, sondern in bestimmten Fällen auch rechtliche Schwierigkeiten drohen, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist – insbesondere, wenn das Fahrzeug an einem Unfall beteiligt ist. Viele fragen sich in dieser Lage: Soll das Fahrzeug repariert, verkauft oder trotzdem durch den TÜV gebracht werden?
Insbesondere bei älteren Fahrzeugen oder bei Fahrzeugen mit bekannten Mängeln kann es schwierig sein, eine Entscheidung zu treffen, da Reparaturen häufig kostspielig und mühsam sind. Wenn das Fahrzeug für den Export geeignet ist, kann der Verkauf als stressfreie und kostengünstige Alternative betrachtet werden. Aber was genau heißt es, den TÜV zu überziehen? Wie lange dürfen Sie das machen, und welche Möglichkeiten haben Sie dabei?
Wenn Ihr TÜV abgelaufen ist, welche Strafen drohen und wie Sie trotz der abgelaufenen Plakette Ihr Auto schnell und unkompliziert verkaufen können, erklären wir in diesem Artikel. Wir werden Ihnen außerdem erklären, weshalb der Exportmarkt eine attraktive Option für den Verkauf von Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung zu einem angemessenen Preis darstellt.
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Was genau bedeutet "TÜV überziehen"?
Die Überziehung des TÜV sagt aus, dass die Hauptuntersuchung (HU) eines Fahrzeugs nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgt ist. Die Haupt- und Abgasuntersuchung von Fahrzeugen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass sie technisch sicher und umweltfreundlich sind. Der TÜV zählt zu den renommiertesten Prüforganisationen, weswegen er als Synonym für die Hauptuntersuchung benutzt wird.
Die Frist der HU beträgt in der Regel:
- 2 Jahre bei den meisten Fahrzeugen, einschließlich Motorrädern und Pkw.
- 1 Jahr für Personenkraftwagen, Mietwagen oder Taxis.
Überschreitung der Frist - es gelten die folgenden Zeiträume und Folgen:
- Bis zu 2 Monate: Während dieser Zeitspanne sind keine direkten Strafen zu erwarten.
- Ab 2 Monaten: Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro kann für eine Verkehrskontrolle erhoben werden.
- Ab dem vierten Monat: Die Geldstrafe erhöht sich auf 25 Euro, und die nächste Untersuchung wird um eine intensivere Prüfung erweitert.
- Ab 8 Monaten: 60 Euro Geldstrafe und ein Flensburger Punkt drohen.
Häufig sind Zeitmangel, die Unterschätzung der Folgen oder Unsicherheiten über den Zustand des Fahrzeugs die wesentlichen Gründe, aus denen Fahrzeugbesitzer den TÜV überziehen. Viele Menschen scheuen sich vor den möglicherweise hohen Reparaturkosten, die eine HU bestehen lassen würde, insbesondere bei älteren Fahrzeugen.
Nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Nachteile können mit einem überzogenen TÜV verbunden sein. Wenn der TÜV abgelaufen ist, kann die Versicherung beispielsweise die Zahlung verweigern oder reduzieren, wenn ein Unfall stattfindet. Es ist daher von Bedeutung, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und Möglichkeiten wie den Verkauf des Fahrzeugs zu erwägen, wenn eine Reparatur wirtschaftlich nicht rentabel ist.
Fazit
„TÜV überziehen“ bedeutet, dass die Hauptuntersuchung (HU) nicht rechtzeitig durchgeführt wurde. Je nach Zeitraum besteht die Gefahr von Geldstrafen, einem Punkt in Flensburg oder einer höheren Prüfgebühr. Besonders bei älteren Autos sind Zeitmangel oder hohe Reparaturkosten die Hauptursachen. Ein veralteteter TÜV kann auch Versicherungsfragen aufwerfen, etwa bei Unfällen. Wenn die Reparaturkosten zu hoch sind, ist der Verkauf für den Export eine gute Alternative.
Wenn Sie feststellen, dass Ihr TÜV-Termin abgelaufen ist, sollten Sie schnell handeln, damit Sie nicht nötige Geldstrafen vermeiden. Ob einfache Maßnahmen wie der Austausch von Scheibenwischern oder die Überprüfung der Beleuchtung schon kleine Mängel beheben können, sollten Sie vor der Hauptuntersuchung überprüfen.
Was tun, wenn der TÜV überzogen ist?
Wenn der TÜV abgelaufen ist, ist es ratsam, die folgenden Schritte mit Bedacht abzuwägen. Je nach dem Zustand Ihres Fahrzeugs und Ihren individuellen Vorstellungen haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
TÜV nachholen
Wenn der Termin nur wenige Wochen oder Monate entfernt ist, haben Sie die Möglichkeit, die Hauptuntersuchung einzuholen. Vergewissern Sie sich, dass bei einer Überziehung von zwei Monaten zusätzliche Kosten entstehen können. Um überflüssige Durchfaller zu vermeiden, ist es ratsam, das Fahrzeug vor dem TÜV-Termin auf eventuelle Defekte zu überprüfen oder von einer Werkstatt zu überprüfen.
Vor dem TÜV-Termin sollten Sie überprüfen:
- Funktionsbeleuchtung (Bremslichter, Scheinwerfer)
- Reifenzustand (Profiltiefe, Schäden an den Reifen)
- Kraftstoffstände und Bremsen (z. B. Öl oder Kühlmittel)
- Schäden, die sichtbar sind, etwa Roststellen oder fehlerhafte Spiegel
Wagen reparieren
Falls das Fahrzeug erhebliche Defekte aufweist, kann es notwendig sein, Reparaturen vorzunehmen, um die Hauptuntersuchung zu bestanden. Sie sollten jedoch die Ausgaben im Vergleich zum Wert des Fahrzeugs abwägen. Oftmals sind teure Reparaturen für ältere Autos mit niedrigem Restwert nicht lohnenswert.
Wagen ohne TÜV verkaufen
Wenn eine Reparatur nicht erschwinglich ist, kann der Verkauf des Fahrzeugs an uns eine vernünftige und Alternative sein um Ihren Wagen leicht zu verkaufen. Wir erwerben gerne Fahrzeuge ohne eine gültige Hauptuntersuchung und bieten Ihnen einen fairen Preis.
Vorzüge des Verkaufs:
- Keine Anschaffung: Sie sparen Reparaturkosten und TÜV-Kosten.
- Schnelle Abwicklung: Im Export werden Fahrzeuge ohne TÜV benötigt, was zu einer schnellen Abwicklung des Verkaufsprozesses führt.
- Faire Preise: Abhängig vom Zustand des Fahrzeugs ist es möglich, auch ohne TÜV einen lohnenswerten Preis zu erreichen.
Fahrzeug stilllegen
Wenn Sie nicht unmittelbar eine Reparatur oder einen Verkauf vornehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug vorübergehend abzumelden. Auf diese Weise verhindern Sie Geldstrafen und laufende Ausgaben wie Steuern und Versicherungen.
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Das Überziehen des TÜV ist bis zu zwei Monate lang straffrei. Verwarnungsgelder ab 15 Euro drohen ab dem dritten Monat, und Bußgelder von bis zu 60 Euro und ein Punkt in Flensburg drohen ab dem achten.
Es drohen Verwarnungs- oder Bußgelder, abhängig von der Überziehungsdauer. Wenn die Überschreitung länger als acht Monate dauert, wird auch ein Punkt in Flensburg registriert.
Wir kaufen Ihr Altauto gerne auch ohne einer gültigen TÜV-Plakette für den Export an. Sie erhalten einen fairen Preis und eine schnelle Abwicklung!
Im Allgemeinen ist die Kfz-Versicherung weiterhin gültig. Allerdings kann die Versicherung bei einem Unfall die Leistungen reduzieren, wenn der Mangel an TÜV als Ursache betrachtet wird.
Die Hauptuntersuchungskosten bleiben unverändert. Allerdings kann ab einer Überziehung von zwei Monaten eine zusätzliche Prüfgebühr erhoben werden.
Ja, es ist gestattet, direkt zur Prüfstelle bzw. Werkstatt zu fahren. Um Geldstrafen oder Unfälle zu verhindern, sollte das Fahrzeug jedoch verkehrssicher sein.