Auto mit Kennzeichen verkaufen
Wenn Sie Ihr Auto zusammen mit den Kennzeichen einfach verkaufen wollen, stellen wir Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit zur Verfügung. Der Verkauf von dem angemeldeten Gebrauchtwagen hat besondere Vorteile, vor allem für Fahrzeuge, die exportiert werden sollen. Wir übernehmen diesen Schritt für Sie – zuverlässig und ohne Aufwand – anstelle der Abmeldung und der damit verbundenen Formalitäten. Die Abmeldung wird innerhalb von 3 bis 5 Werktagen erfolgen, daher müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.
Unser Service ist für jeden gedacht, der sein Auto schnell und bequem verkaufen will, ob es sich um ein Unfallfahrzeug, ein älteres Gebrauchtwagen oder ein gut erhaltenes Fahrzeug handelt. Wir werden Ihnen ein faires und transparentes Angebot erstellen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Verkauf ohne Probleme abzuschließen. Sie erzielen oft höhere Verkaufspreise, da wir langjährige Exporterfahrung haben.
Unsere Themenübersicht
Keine Zeit für Abmeldung?
Falls Sie Ihren Gebrauchtwagen verkaufen möchten, füllen Sie unser Verkaufsformular mit den Informationen des Fahrzeugs aus und wir errechnen den Preis anhand des Fahrzeugwertes auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Sobald wir den Fahrzeugpreis ermittelt haben, erhalten Sie von uns ein kostenloses und unverbindliches Angebot für den Wagen.
Was gibt es zu beachten?
Beim Verkauf eines Fahrzeugs mit Kennzeichen sollten einige spezielle Aspekte beachtet werden. Hier sind die wesentlichen Aspekte, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Verkaufs zu gewährleisten:
Haftung bei Unfällen oder Schäden
Es soll unbedingt beachtet werden, dass Ihre Versicherung beim Verkauf eines Wagens mit Kennzeichen im Vorfeld informiert wird, damit die evtl. entstandene Schäden sie finanziell nicht belasten. Mehr dazu lesen Sie in dem Abschnit "Meldung bei der Versicherung".
Verantwortung und Haftung
Sobald das Fahrzeug verkauft ist, ist es bis zur Abmeldung trotzdem auf Sie zugelassen. Das heißt, dass Sie bis dahin offiziell die Verantwortung für das Fahrzeug übernehmen. Dies trifft vor allem auf Fragen der Versicherung und auf die Haftung im Falle von Verkehrsverstößen oder Unfällen zu. Es wird empfohlen, die Abmeldung so schnell wie möglich vorzunehmen und einen schriftlichen Nachweis über die Übergabe und den Verkauf an den Käufer vorzulegen, um Haftungsrisiken zu verringern.
Schriftlicher Kaufvertrag
Es ist unerlässlich, einen ausführlichen Kaufvertrag zu erstellen, um Missverständnisse zu vermeiden. Es sollte in den Vertrag aufgenommen werden, dass nicht nur die generellen Fahrzeugdaten enthalten sind, sondern auch Angaben zur Kennzeichenübergabe. Stellen Sie sicher, dass Sie den exakten Zeitpunkt der Übergabe sowie die Anforderung des Käufers zur Abmeldung des Fahrzeugs dokumentieren. Dadurch werden Sie vor zukünftigen Forderungen geschützt und Sie erhalten eine deutliche Rechtssicherheit.
Abmeldung innerhalb von 3-5 Werktagen
Es ist von großer Bedeutung, dass das Fahrzeug innerhalb von drei bis fünf Werktagen nach der Übergabe abgemeldet wird, wenn es sich um einen Verkauf mit einem Kennzeichen handelt. Dadurch können Sie vor zusätzlichen Verpflichtungen geschützt werden, vor allem im Versicherungsfall. Die Abmeldung wird entweder vom Käufer übernommen oder Sie veranlassen sie direkt nach der Übergabe selbst. Da das Fahrzeug dann nicht mehr offiziell auf Ihren Namen läuft, ist eine fristgerechte Abmeldung nicht nur eine Frage der Haftung, sondern auch der Sicherheit.
Überprüfung der Abmeldung
Sollten Sie dem Käufer die Abmeldung überlassen, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Abmeldung innerhalb dieses Zeitraums. Sie haben auch die Möglichkeit, selbst bei der Zulassungsstelle zu überprüfen, ob das Fahrzeug richtig abgemeldet wurde. Diese Vorsichtsmaßnahme verhindert, dass Sie später erneut für das Fahrzeug belangt werden müssen.
Meldung bei der Versicherung
In der Regel bleibt beim Verkauf eines Fahrzeugs mit Kennzeichen die Versicherung des Fahrzeugs bis zur offiziellen Abmeldung des Fahrzeugs beim Verkäufer registriert. Deshalb ist es von Bedeutung, dass Sie Ihrer Kfz-Versicherung rechtzeitig Bescheid über den bevorstehenden Verkauf und die geplante Übergabe geben.
Nach den Versicherungsbedingungen sind Sie weiterhin für eventuelle Schäden oder Unfälle verantwortlich, die mit dem Auto verbunden sein könnten, solange es noch auf Sie zugelassen ist. Wenn also der Käufer das Auto mit Ihrem Kennzeichen bewegt, sind Sie möglicherweise für unvorhergesehene Zwischenfälle verantwortlich. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, dem Versicherer entweder schriftlich oder per Telefon Informationen über den Verkaufsvorgang und die geplante Abmeldung zu geben.
Einige Versicherungen gewähren eine vorübergehende Haftungsbegrenzung, wenn sie von dem Verkauf informiert werden. Das kann nützlich sein, um Ihr Risiko bis zum vollständigen Abschluss der Abmeldung zu verringern. Um herauszufinden, ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind oder ob er den Schutz anpassen kann, sollten Sie das am besten direkt mit Ihrem Versicherer besprechen.
Es wäre auch ratsam, die Verantwortung für die Abmeldung unmittelbar im Kaufvertrag festzulegen. Einige Händler ziehen es vor, das Fahrzeug direkt nach dem Verkauf selbst abzumelden, damit die Verantwortung sofort geklärt werden kann. Um Missverständnissen entgegenzuwirken, sollten Sie dies mit dem Käufer besprechen und schriftlich festhalten. Auf diese Weise sorgen Sie dafür, dass Ihre Versicherung rechtzeitig von dem Verkauf unterrichtet wird und keine unerwünschte Doppelverantwortung besteht.
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Ja, im Prinzip ist es machbar, einen Wagen mit einem Kennzeichen zu verkaufen. Das Fahrzeug wird vom Käufer übernommen und anschließend auf seinen Namen umgeschrieben. Um die Haftung zu übertragen, muss der Verkäufer dafür sorgen, dass die Abmeldung innerhalb weniger Tage stattfindet. Zusätzlicher Schutz wird durch einen schriftlichen Kaufvertrag und eine eindeutige Abmachung zur Abmeldung gewährt.
Ja, wenn das Fahrzeug noch für Sie zugelassen ist, sollten Sie Ihre Versicherung unbedingt über den Verkauf informieren. Die Versicherung ist bis zur offiziellen Abmeldung weiterhin in Betrieb, und im Falle eines Unfalls könnten Sie haftbar sein. Sobald der Verkauf gemeldet wird, stellen viele Versicherungsgesellschaften eine vorübergehende Haftungsbeschränkung zur Verfügung. So tragen Sie bis zur Abmeldung kein Risiko mehr.
Die Abmeldung erfolgt entweder durch den Käufer oder den Verkäufer. Es wird häufig beschlossen, dass der Käufer für die Abmeldung zuständig ist. Es ist jedoch ratsam, dass der Verkäufer eine Abschrift der Abmeldebescheinigung verlangt, um den Prozess abzuschließen. Der Verkäufer hat auch die Möglichkeit, das Fahrzeug vor der Übergabe selbst abzumelden, um Risiken auszuschließen.
Um die Verkäuferhaftung aufzuheben, sollte das Fahrzeug innerhalb von drei bis fünf Werktagen nach dem Verkauf abgemeldet werden. Am besten klären Sie dies im Kaufvertrag ab und erhalten Sie eine Bestätigung, wenn der Käufer die Abmeldung akzeptiert. Dies bietet Ihnen Schutz vor potenziellen Forderungen und bietet Ihnen rechtliche Sicherheit.